Kosten für anwaltliche Beratung – Was Sie wissen sollten
Die Dienste eines Rechtsanwalts sind nicht kostenlos. Aber keine Sorge, die Gebühren sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt, sodass alle Anwälte ähnliche Preise haben.
Erstberatung zum fairen Preis Haben Sie ein rechtliches Problem? Bei uns erhalten Privatpersonen eine Erstberatung für nur 90 € plus Umsatzsteuer, solange das Gespräch nicht länger als eine Stunde dauert. Und das Beste: Wenn Sie sich entscheiden, uns weiterhin zu beauftragen, verrechnen wir diese Kosten mit den weiteren Gebühren. Für Verbraucher liegt der Höchstbetrag für eine Rechtsberatung bei 190,00 € plus Umsatzsteuer.
Weitere Kosten nach Bedarf Manchmal reicht eine Beratung nicht aus. In solchen Fällen richten sich die Gebühren nach dem RVG. Das bedeutet, je nach Streitwert oder Art des Falles (z.B. Straf- oder Sozialrecht) gibt es festgelegte Gebühren.
Rechtsschutzversicherung? Kein Problem! Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns um die Abwicklung und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Sozialleistungen und Beratungshilfe Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, können Sie mit einem Beratungshilfeschein zu uns kommen. Diesen Schein bekommen Sie vom Amtsgericht. Das Antragsformular dazu finden Sie auf unserer Website.
Kostenübernahme durch das Gericht Können Sie sich einen Prozess nicht leisten? Das Gericht kann Ihnen helfen! Wenn Ihr Fall gute Erfolgschancen hat, können Sie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen. Das bedeutet, Sie müssen keine Gerichts- oder Anwaltskosten zahlen. Aber Achtung: Je nach Einkommen müssen Sie vielleicht in Raten zurückzahlen. Und das Gericht prüft regelmäßig, ob sich Ihre finanzielle Situation verbessert hat.
Mehr Infos? Besuchen Sie die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer für weitere Informationen.