Im Bereich Verkehrsrecht unterstützen wir Sie bundesweit im Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie im Strafverfahren.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie geblitzt worden sind, Ihnen eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, ein Rotlichtverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird. Im Idealfall holen Sie sich bereits in der vorgelagerten Anhörung Rat. Machen Sie gegenüber der Bußgeldbehörde oder der Polizei keine Angaben zur Sache, bevor Sie nicht haben beraten lassen. Wir als Ihre Rechtsanwälte können für Sie Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und so einschätzen, welches Vorgehen am sinnvollsten ist. Insbesondere bei Geschwindigkeitsmessungen findet der Anwalt in der Akte oft Hinweise, die für Sie günstig sind, wie z.B. eine unsachgemäße Bedienung des verwendeten Messgeräts.
Wir kennen uns mit dem StVG aus und regulieren den Verkehrsunfall für Sie. Begriffe wie Haftungsquote oder Haushaltsführungsschaden sind keine Fremdworte für uns. Ob Schmerzensgeld oder anderer Schadenersatz, wie vertreten Ihre Rechte gegenüber den KFZ-Haftpflichtversicherungen und bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts trägt zumeist die Rechtschutzversicherung und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet, so dass dem Geschädigten hier keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Im Verkehrsrecht steht Herr Rechtsanwalt Post Ihnen zur Seite!