Wir vertreten Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren? Sagen Sie besser nichts!
Kontaktieren Sie uns am besten unmittelbar nach Kenntnisnahme von einem gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren und möglichst nicht erst dann, wenn bereits Anklage vor dem Gericht erhoben oder ein Haftbefehl ergangen ist. Nur die frühzeitige Strafverteidigung ist optimale Verteidigung. Im Strafrecht ist es wichtig, dass der Rechtsanwalt seine Mandanten vor unüberlegten Schritten und so vor einer ungerechtfertigten Verurteilung schützt. Mit der frühzeitigen Strafverteidigung kann der Strafverteidiger eher eine Verfahrenseinstellung ohne mündliche Verhandlung vor dem Strafgericht erreichen.
In jedem Stadium des Verfahrens haben Sie das Recht, einen Strafverteidiger zu konsultieren. Ob bei einer Festnahme, bei Vorführung zur Prüfung eines Haftbefehls, bei einer Beschuldigtenvernehmung oder auch bei einer Hausdurchsuchung. Wenn Sie gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Richter verlangen, dass Sie einen Strafverteidiger sprechen wollen, wird man Ihnen dieses Recht auch umgehend einräumen.
Schicken Sie uns bitte eine Vollmacht zu und teilen Sie uns die zuständige Ermittlungsbehörde und deren Aktenzeichen mit. Schön wäre es auch, wenn Sie ein Gedächtnisprotokoll des Tathergangs anfertigen könnten. Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an.
Ihre aktive Mitarbeit, Vertrauen zu Ihrem Rechtsanwalt und offene Worte unter uns sind das Fundament im Strafrecht für Weitsicht und eine optimale
Verfahrensbeendigung. Gemeinsam finden wir einen Weg!
Sie sind Opfer einer Straftat? Fragen Sie und nach einer Vollmacht und teilen Sie uns die zuständige Ermittlungsbehörde und deren Aktenzeichen mit. Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an und erarbeiten Anregungen und
Hilfestellungen für die entsprechende Ermittlungsbehörde. Gegebenenfalls helfen wir auch, Ihre Rechte als Nebenkläger oder im Rahmen des Adhäsionsverfahrens wahrzunehmen.
Ihr Ansprechpartner in Fragen des Strafrechts ist Herr Rechtsanwalt Giese.