Der Fachbereich Sozialrecht ist ein immens weit gefächertes Rechtsgebiet.Im Sozialrecht werden wir für Sie tätig, wenn Ihnen ein Sozialversicherungsträger oder eine Sozialbehörde entgegensteht. Typische Sozialversicherungsträger sind die Krankenkassen, Rentenversicherungen, gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften und Pflegekassen.
Sozialbehörden sind beispielsweise die Agentur für Arbeit oder Ihr örtlich zuständiges JobCenter. Auch die Landkreise können für bestimmte Leistungen als Sozialbehörde in Betracht kommen.
Probleme mit den Leistungsträgern entstehen meist, wenn diese eine von Ihnen begehrte Leistung verweigern, kürzen oder versagen oder, wenn von Ihnen ein Handeln oder eine Zahlung verlangt wird. Ein Beispiel hierfür ist die Versagung oder Kürzung der Zahlung von Arbeitslosengeld durch die Arbeitsagentur im Falle eines angeblich vom Arbeitnehmer verursachten Arbeitsplatzverlustes als Sanktion oder, weil nach Ansicht des Jobcenters die Voraussetzungen für eine Leistung nicht erfüllt sind.
Auch die Versagung einer von Ihnen beantragten Rente oder die fehlerhafte Feststellung des Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt sind typische Arbeitsfelder im Bereich des Sozialrechts, in denen Sie Herr Rechtsanwalt Post berät.