Schloss Ludwigslust
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Rechtsanwälte Post & Giese Ludwigslust
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Erbrecht

Das Erbrecht ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine juristische Herausforderung. Was sich in der rechtlichen Praxis bestens bewährt, ist für juristische Laien ein Feld mit tausenden Fallen und Stolpersteinen. Wer seinen Nachlass rechtswirksam regeln möchte oder wer als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter Ansprüche durchsetzen oder abwehren möchte, braucht die Unterstützung eines erfahrenen Fachmanns.

 

Gerne beraten wir Sie in allen Angelegenheiten, die mit Ihrem Testament in Verbindung stehen. Wollen Sie Ihr Testament  rechtssicher entwerfen oder einfach nur sichergehen, dass es im Erbfall auch die Wirkungen entfaltet, die Sie vorgesehen und sich gewünscht haben: Wir stehen Ihnen zur Seite!

 

Sie möchten zu Lebzeiten regeln, wie Sie bestattet werden möchten? Sie fragen sich, was aus Ihrem Grab wird? Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche rechtssicher zu formulieren, damit Ihre Beisetzung und die spätere Grabpflege in Ihrem Sinne erfolgen.

 

Eine besondere Gestaltung des Testaments bietet die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Mit dem Testaments­vollstrecker bestimmt der Erblasser eine Person, die die Umsetzung seiner letztwilligen Verfügung sicher­stellen soll. Ein Testamentsvollstrecker kann nach dem eigenen Ableben Streit unter den Erben verhindern, beispielsweise, wenn ein Erbe minderjährig ist. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um die Testaments­vollstreckung, aber auch als Testaments­vollstrecker selbst zur Verfügung.

 

Wir sind ebenfalls für Sie da, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist. Häufig ist die Durchsetzung des Erbanspruches mit Streitigkeiten belastet. Wir helfen Ihnen dabei, diese Probleme in Ihrem Sinne zu lösen.  Ob es um Probleme innerhalb einer Erbengemeinschaft geht der ein Erbschein angefochten werden soll, wir sind für Sie da!

 

Ehefrau, Kinder und Eltern sind als engster Familienkreis um den Erblasser  in besonderer Weise geschützt und haben gegebenenfalls Anspruch auf den Pflichtteil. Sofern der Erblasser einer dieser Personen einen zu kleinen Erbteil zugedenkt oder sie enterbt, kann sie ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Anfang an!

 

Ansprechpartner für alle Fragen um das Erbrecht ist Herr Rechtsanwalt Post.

 

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