Unser Tätigkeitsbereich im Bereich des Vertragsrechts umfasst die Beratung zu bestehenden Vereinbarungen und Überprüfung deren Inhalts auf Wirksamkeit. Dabei ist die Rechtsmaterie des Zivilrechts sehr vielgestaltig.
Lesen Sie als Verbraucher in Verträgen immer das „Kleingedruckte"? Kennen Sie als Unternehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Geschäftspartner im Detail?
Jeder Vertragsabschluss, egal ob im privaten oder unternehmerischen Zusammenhang, kann der Auslöser für einen Streit sein. Und letztlich geht es meist ums Geld. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weit reichende Vereinbarungen treffen.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen sowie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Verfolgung Ihrer Ansprüche im Bereich des Kaufvertrages, von Dienstverträgen, insbesondere im Arbeitsrecht, sowie
bei Werkverträgen im Baurecht.
Ansprechpartner für alle Fragestellungen zum allgemeinen Vertragsrecht ist Herr Rechtsanwalt Giese.