Ein Erbfall wirft oft mehr Fragen als Antworten auf. Wer ist Erbe? Wie hoch ist der Pflichtteil? Was geschieht mit Immobilien, Bankguthaben oder Schulden? Als erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht in Ludwigslust begleite ich Sie mit rechtlicher Klarheit und menschlichem Gespür – in der Vorsorge ebenso wie im Streitfall.
Eine rechtzeitige und klare Nachlassregelung verhindert Streit zwischen Angehörigen. Ich berate Sie bei der Errichtung individueller und rechtssicherer Testamente, entwerfe gemeinschaftliche Ehegattentestamente wie das Berliner Testament und prüfe vorhandene Verfügungen. Auch zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen erhalten Sie fundierte Unterstützung. Ziel ist immer, Ihren Willen so zu gestalten, dass spätere Auseinandersetzungen vermieden werden.
Häufig fühlen sich Kinder oder Ehepartner übergangen, wenn sie im Testament nicht bedacht werden. In diesen Fällen besteht regelmäßig ein Anspruch auf den Pflichtteil. Ich prüfe für Sie, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch besteht, berechne die konkrete Forderung und setze diese notfalls vor Gericht durch. Ebenso vertrete ich Erben, die mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert werden, und schütze deren Rechte durch sachgerechte Abwehr oder Verhandlungslösungen.
Ein Testament kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein: etwa wegen Irrtums, Täuschung oder weil der Erblasser testierunfähig war. Ich berate Sie, wann eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat, und führe das Verfahren für Sie beim Nachlassgericht. Gerade bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit oder bei widersprüchlichen Verfügungen ist anwaltliche Begleitung unerlässlich, um die eigenen Ansprüche zu sichern.
Nach einem Erbfall bilden mehrere Erben eine Erbengemeinschaft. Nicht selten entstehen dadurch Spannungen, wenn über Immobilien, Konten oder Nachlassgegenstände entschieden werden muss. Ich unterstütze Sie bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, entwerfe Vereinbarungen, moderiere Gespräche und vertrete Ihre Interessen konsequent, wenn eine gütliche Lösung nicht möglich ist. Dabei kommt mir meine Erfahrung als Nachlasspfleger zugute, mit der ich schon zahlreiche Nachlässe in Ludwigslust und Umgebung abgewickelt habe.
In komplexen Nachlasssituationen ist eine professionelle Nachlassverwaltung sinnvoll. Als Testamentsvollstrecker organisiere ich die Umsetzung des letzten Willens, begleiche Nachlassverbindlichkeiten und sorge für eine geordnete Verteilung an die Erben. Für Angehörige bedeutet dies Entlastung in einer schwierigen Zeit und die Gewissheit, dass der Wille des Erblassers respektiert wird.
Viele Erben benötigen einen Erbschein, um auf Bankkonten zuzugreifen oder Grundbuchänderungen vornehmen zu lassen. Ich prüfe für Sie, ob ein Erbschein tatsächlich erforderlich ist, bereite die notwendigen Unterlagen vor und begleite Sie im Verfahren vor dem Nachlassgericht. Dabei kläre ich offene Fragen zur Erbfolge, vertrete Sie bei streitigen Auseinandersetzungen und sorge dafür, dass Ihr Antrag rechtlich korrekt und vollständig ist.
Als Rechtsanwalt in Ludwigslust bin ich seit vielen Jahren im Erbrecht tätig. Durch meine regelmäßige Bestellung als Nachlasspfleger und meine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker kenne ich die Abläufe bei den örtlichen Nachlassgerichten, Grundbuchämtern und Finanzämtern. Diese regionale Verankerung ist ein Vorteil, wenn es darum geht, Verfahren effizient und praxisnah zu begleiten.
Rechtsanwalt Thorsten Post vertritt Mandanten seit vielen Jahren zuverlässig im Erbrecht. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und erläutere die rechtlichen Möglichkeiten verständlich. Ob Sie vorsorgen möchten, Pflichtteilsansprüche geltend machen oder ein Testament anfechten wollen – in meiner Kanzlei in Ludwigslust finden Sie kompetente Unterstützung. Für eine erste Beratung stehe ich Ihnen kurzfristig zur Verfügung, persönlich vor Ort oder auf Wunsch telefonisch.
Wann lohnt sich eine Testamentsanfechtung?
Eine Anfechtung kann infrage kommen bei Testierunfähigkeit, Motiv- oder Inhaltsirrtum, arglistiger Täuschung oder Zwang (§ 2078 ff. BGB). Häufige Anfechtungsgründe sind auch die unrechtmäßige
Enterbung oder die Nichtbeachtung eines Pflichtteilsberechtigten, insbesondere bei Immobilien.
Wie kann ich Pflichtteilsergänzung durchsetzen?
Wenn der Erblasser zu Lebzeiten größere Schenkungen gemacht hat, die das Erbe schmälern, kann ein Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht werden. Das betrifft vor allem Immobilien, Geldbeträge
oder größere Vermögenswerte innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall.
Welche Fristen gelten im Erbrecht?
Die Ausschlagung der Erbschaft muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Für die Anfechtung eines Testaments gilt eine Jahresfrist ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Pflichtteilsergänzungsansprüche
verjähren regelmäßig nach drei Jahren.
Was ist eine Verwirkungsklausel im Testament?
Eine Verwirkungsklausel kann vorsehen, dass ein Erbe seinen Anspruch verliert, wenn er beispielsweise gegen bestimmte testamentarische Regelungen verstößt oder Pflichtteilsansprüche geltend macht.
Solche Klauseln sind aber rechtlich nur unter engen Voraussetzungen wirksam.
Wer ist pflichtteilsberechtigt und wie hoch ist der Anspruch?
Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen Eltern. Der Anspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und richtet sich gegen die Erben – unabhängig vom
Inhalt eines Testaments.