Die Nachlasspflegschaft ist ein Instrument des Nachlassgerichts, wenn unklar ist, wer Erbe geworden ist oder ob ein Erbe die Erbschaft annehmen wird. In diesen Fällen wird ein Nachlasspfleger bestellt, um den Nachlass rechtlich und wirtschaftlich zu sichern. Seit 1998 werde ich regelmäßig vom Amtsgericht – insbesondere in Ludwigslust und Parchim – mit dieser Aufgabe betraut.
Wann wird eine Nachlasspflegschaft angeordnet?
Eine Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht angeordnet, wenn:
die Erben unbekannt sind,
einzelne Erben nicht erreichbar sind,
die Erbschaft noch nicht angenommen wurde,
der Nachlass gefährdet ist oder gesichert werden muss.
Typische Aufgaben des Nachlasspflegers:
Sicherung und Verwaltung von Nachlasswerten (z. B. Konten, Immobilien)
Abwehr unberechtigter Forderungen und Durchsetzung von Nachlassansprüchen
Kündigung von Verträgen (z. B. Mietverhältnissen, Versorgungsverträgen)
Verwertung von Vermögenswerten, wenn erforderlich
Erbenermittlung, auch im Ausland
Erstellung von Nachlassverzeichnissen für das Gericht
Zusammenarbeit mit Behörden, Betreuern und Gläubigern
Kompetenz durch Erfahrung
Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Nachlasspflegschaft kenne ich die Abläufe und Herausforderungen genau. Auch in komplexen Nachlassangelegenheiten – etwa bei unübersichtlicher Vermögenslage,
Immobilienbesitz oder offenen steuerlichen Fragen – bin ich ein verlässlicher Ansprechpartner für Gerichte und Beteiligte.
Schwerpunktregion Ludwigslust und Parchim
Meine Tätigkeit als Nachlasspfleger konzentriert sich auf Westmecklenburg, insbesondere die Amtsgerichtsbezirke Ludwigslust und Parchim.
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