Wer enterbt wurde oder weniger erhält, als ihm zusteht, kann den Pflichtteil verlangen. Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Erbrecht helfen wir Ihnen in Ludwigslust und Umgebung, Pflichtteilsansprüche rechtssicher durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Wir prüfen,
– ob ein Pflichtteil überhaupt besteht,
– wie hoch dieser ausfällt (inkl. Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen),
– ob eine Stufenklage notwendig ist,
– ob ein Vergleich sinnvoll ist.
Besonders nach dem Tod eines Elternteils stellt sich oft die Frage: Hat das Geschwisterkind „zu viel“ bekommen? Wurden Grundstücke oder Geld verschenkt, um bestimmte Erben zu bevorzugen? In diesen Fällen unterstützen wir Sie mit Erfahrung und klarer rechtlicher Einschätzung.
Sprechen Sie uns an – wir helfen diskret und zügig weiter.