Das Familienrecht betrifft oft die persönlichsten Fragen des Lebens. Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht sind nicht nur juristische Probleme, sondern tiefgreifende Einschnitte. In dieser Phase brauchen Sie einen Rechtsanwalt, der Ihre Interessen konsequent vertritt und zugleich Verständnis für Ihre persönliche Situation zeigt.
Eine Trennung stellt die Weichen für die Zukunft. Ich berate Sie über die Voraussetzungen einer Scheidung, kläre Fragen zum Trennungsjahr und vertrete Sie im Verfahren vor dem Familiengericht. Auch Fragen zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, zum Zugewinnausgleich oder zum Versorgungsausgleich werden von mir umfassend geprüft und durchgesetzt.
Häufig entstehen Streitigkeiten über Unterhalt – sowohl Kindesunterhalt als auch Ehegattenunterhalt. Ich berechne die Ansprüche, prüfe Unterhaltsleitlinien und setze Ihre Rechte durch, notfalls auch gerichtlich. Dabei achte ich darauf, dass wirtschaftliche Folgen realistisch eingeschätzt werden, um langwierige Konflikte zu vermeiden.
Besonders sensibel sind Fragen, die die Kinder betreffen. Ob es um das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht geht oder um die Gestaltung des Umgangsrechts – ich vertrete Ihre Position mit Nachdruck, ohne den Blick auf das Kindeswohl zu verlieren. Durch meine Erfahrung im Familienrecht in Ludwigslust kenne ich die örtlichen Gerichte und weiß, worauf es in der Praxis ankommt.
Familienrechtliche Entscheidungen haben häufig Auswirkungen auf das Erbrecht – etwa bei gemeinschaftlichen Testamenten oder bei Pflichtteilsrechten nach einer Scheidung. In unserer Kanzlei berücksichtigen wir diese Zusammenhänge und beraten Sie umfassend, damit Sie rechtlich und wirtschaftlich abgesichert sind.
Rechtsanwalt Bernd Giese ist seit vielen Jahren im Familienrecht tätig und kennt die typischen Herausforderungen von Trennung, Unterhalt und Sorgerecht. Gemeinsam mit Ihnen entwickelt er die passende Strategie, um Ihre Interessen zu wahren. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Ludwigslust – wir begleiten Sie durch die rechtlichen und persönlichen Herausforderungen einer Trennung mit Kompetenz und Empathie.
Was ist von einer Online-Scheidung zu halten?
Der Begriff „Online-Scheidung“ ist irreführend. Eine Scheidung kann in Deutschland nicht vollständig online erfolgen, da das Familiengericht mündlich verhandeln muss (§ 128 FamFG). Die Anbieter
versprechen häufig eine „schnelle“, „preiswerte“ oder gar „anwaltlich günstige“ Lösung – tatsächlich wird lediglich die Kommunikation digitalisiert. Es fehlt regelmäßig an fundierter Beratung,
insbesondere bei Vermögen, Versorgungsausgleich oder Kindesunterhalt.
Alle Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, nach dem Streitwert gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Zudem ist stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen für
Verfahrenskostenhilfe (VKH) vorliegen – auch bei einer sogenannten Online-Scheidung. Wer ein Pauschalangebot ohne diese Prüfung erhält, sollte besonders vorsichtig sein.
Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Einkommen beider Ehegatten abhängt. Hinzu kommen Anwalts- und Gerichtskosten. Bei einvernehmlicher Scheidung genügt ein Anwalt, bei
Streitigkeiten sind zwei erforderlich. Eine seriöse Anwaltskanzlei klärt die Kosten vorab transparent – Pauschalangebote sind oft unvollständig.
Muss ich mich scheiden lassen, wenn wir nur getrennt leben?
Nein. Eine Scheidung ist nicht zwingend notwendig, wenn beide Ehepartner dauerhaft getrennt leben und keine Vermögensfragen zu regeln sind. Allerdings bleiben Sie rechtlich gebunden, z. B. bei Erb-
oder Unterhaltspflichten. Eine Klärung durch anwaltliche Beratung kann sinnvoll sein.
Wie lange dauert eine Scheidung?
In der Regel zwischen 4 und 12 Monaten. Voraussetzung ist meist das vollzogene Trennungsjahr. Kommt es zu Streit über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen, kann sich das Verfahren erheblich
verlängern.
Was ist der Versorgungsausgleich und kann man ihn ausschließen?
Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Er ist gesetzlich vorgesehen (§ 1587 BGB), kann aber durch Ehevertrag oder
Scheidungsfolgenvereinbarung teilweise oder ganz ausgeschlossen werden – unter bestimmten Voraussetzungen.