Schloss Ludwigslust
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Sozialrecht

Im Bereich des Sozialrechts bieten wir spezialisierte Dienstleistungen an, die sich hauptsächlich auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit Schwerbehinderung und Rente konzentrieren.

 

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, wenn Sie mit Herausforderungen konfrontiert sind, die von Sozialversicherungsträgern oder Sozialbehörden, wie Rentenversicherungen und Versorgungsämtern, ausgehen.

 

Unsere Expertise im Sozialrecht fokussiert sich darauf, Ihnen zu helfen, wenn Leistungen verweigert, gekürzt oder in Frage gestellt werden, insbesondere in Bezug auf Rentenansprüche und die Feststellung des Grades der Behinderung. Wir sind hier, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt und angemessen vertreten werden.

 

Herr Rechtsanwalt Post ist Ihr erfahrener Berater in diesen spezifischen Bereichen des Sozialrechts. Er wird Sie durch den Prozess führen, Ihre Fragen klären und sicherstellen, dass Ihre Anliegen mit der erforderlichen Sorgfalt und Expertise behandelt werden.

 

Unsere Kanzlei ist darauf ausgerichtet, individuelle Lösungen und klare, präzise Beratung zu bieten, um sicherzustellen, dass Sie die bestmöglichen Ergebnisse in Ihren sozialrechtlichen Angelegenheiten erzielen. Kontaktieren Sie uns, um professionelle Unterstützung und Beratung in Angelegenheiten der Schwerbehinderung und Rente zu erhalten, und lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Herausforderungen effektiv zu bewältigen.

 

Häufige Fragen zur Rente und zur Schwerbehinderung

Was kann ich tun, wenn mein Rentenantrag abgelehnt wurde?
Gegen einen ablehnenden Rentenbescheid – z. B. zur Erwerbsminderungsrente – können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch zurückgewiesen, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Eine anwaltliche Prüfung des Bescheids ist dringend zu empfehlen, insbesondere bei medizinischen oder versicherungsrechtlichen Streitpunkten.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erwerbsminderungsrente?
Anspruch besteht, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen auf absehbare Zeit nicht mehr in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten. Es gelten zusätzliche versicherungsrechtliche Voraussetzungen (z. B. Mindestversicherungszeiten). Eine medizinisch nachvollziehbare Begründung ist entscheidend.

Wie läuft ein sozialgerichtliches Klageverfahren ab?
Das Verfahren beginnt mit der schriftlichen Klage beim Sozialgericht. Es folgen ein Austausch von Schriftsätzen und in der Regel eine mündliche Verhandlung. Ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben, aber gerade bei komplexen Sachverhalten – wie medizinischer Begutachtung oder Rentenberechnung – dringend anzuraten. Prozesskostenhilfe kann beantragt werden.

Wann habe ich Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?
Ein Anspruch besteht, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird. Die Bewertung richtet sich nach medizinischen Befunden und den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Einwendungen gegen die Bewertung sind im Widerspruchsverfahren oder notfalls per Klage möglich.

Welche Nachteilsausgleiche gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung?
Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen können Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, z. B. Steuererleichterungen, Zusatzurlaub, vorgezogener Rentenbeginn oder Schutz vor Kündigung. Die Voraussetzungen sind streng – eine rechtzeitige Prüfung lohnt sich.

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