Professionelle Strafverteidigung durch erfahrene Rechtsanwälte
Benötigen Sie einen engagierten Strafverteidiger an Ihrer Seite? Wir, angeführt von Herrn Rechtsanwalt Giese, sind spezialisiert im Strafrecht und vertreten Sie kompetent gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Sobald Sie Kenntnis von einem gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren erhalten, ist es ratsam, sofortigen Kontakt mit uns aufzunehmen. Vermeiden Sie unüberlegte Aussagen, um sich vor ungerechtfertigten Verurteilungen zu schützen.
Frühzeitige Strafverteidigung für optimale Ergebnisse Eine frühzeitige und strategische Verteidigung ist entscheidend, um die besten Ergebnisse in Ihrem Fall zu erzielen. Unsere proaktive Herangehensweise ermöglicht es oft, eine Verfahrenseinstellung ohne mündliche Verhandlung vor dem Strafgericht zu erreichen.
Ihr Recht auf einen Strafverteidiger In jedem Stadium des Verfahrens haben Sie das Recht, einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren. Wir stehen Ihnen zur Seite, ob bei Festnahmen, Beschuldigtenvernehmungen oder Hausdurchsuchungen, und gewährleisten, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Zusammenarbeit und Vertrauen Ihre aktive Mitarbeit und offene Kommunikation sind das Fundament für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie im Strafrecht. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir einen klaren und effektiven Verteidigungsplan.
Unterstützung für Opfer von Straftaten Auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte als Nebenkläger durchzusetzen und bieten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung.
Kontaktieren Sie uns für qualifizierten Rat im Strafrecht Für umfassende Beratung und Vertretung im Strafrecht ist Herr Rechtsanwalt Giese Ihr vertrauenswürdiger Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns, um die bestmögliche Verteidigung in Ihrem Ermittlungsverfahren sicherzustellen.
Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung von der Polizei erhalte?
Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten – außer es handelt sich um eine staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Ladung. In jedem Fall sollten Sie vor einer
Aussage anwaltlichen Rat einholen. Auch vermeintlich entlastende Aussagen können gegen Sie verwendet werden.
Muss ich zur Aussage erscheinen?
Bei Vorladungen durch Polizei oder Ordnungsamt besteht keine Pflicht zu erscheinen oder auszusagen. Nur bei Ladungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht besteht eine Pflicht zum Erscheinen
– aber auch dann gilt das Recht zu schweigen. Dieses Schweigerecht ist oft das wichtigste Verteidigungsmittel.
Was ist ein Strafbefehl und wie kann ich mich wehren?
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung – z. B. wegen Diebstahl, Betrug, Beleidigung oder Trunkenheit im Verkehr. Wenn Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch
einlegen, kommt es zur mündlichen Hauptverhandlung. Andernfalls wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen Folgen eines Urteils.
Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Bei schwerwiegenden Vorwürfen oder rechtlicher Komplexität ordnet das Gericht in bestimmten Fällen eine Pflichtverteidigung an – etwa bei U-Haft, Hauptverhandlungen vor dem Landgericht oder bei
Verteidigungsnotstand. Die Auswahl trifft grundsätzlich das Gericht, Sie können jedoch einen Anwalt Ihres Vertrauens vorschlagen.
Was kostet eine Strafverteidigung?
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Verfahrens, dem Delikt und dem Instanzenzug. In einfachen Fällen wie einem Strafbefehl sind Pauschalen möglich. Bei Pflichtverteidigung trägt zunächst
die Staatskasse die Kosten – im Falle einer Verurteilung kann sie Ihnen aber (ganz oder teilweise) auferlegt werden.